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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über einen Teilnahmewettbewerb

Koordinierungsstelle des Landesprogramms alltagsintegrierte sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung Sachsen - Sprachkompetenzen sind Schlüsselkompetenzen in der Wissensgesellschaft für die persönliche Ent­wicklung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Damit steigen die Anforderungen auch an die frühe sprachliche Bildung. Der Anteil der Kinder im Freistaat Sachsen, die vor ihrer Einschulung auf­grund von Auffälligkeiten im sprachlichen Bereich Benachteiligungen beziehungsweise Entwicklungsrisiken aufwei­sen, ist weiterhin sehr hoch und in Folge der Corona-Pandemie angestiegen.

Frühe Bildung und Förderung sind die Grundlage für Chancengerechtigkeit von Kindern. Ein wesentli­cher Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit liegt in der nachhaltigen Entwicklung pädagogischer Praxis und Qualität im Bereich der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestel­len. Notwendig dafür sind in erster Linie eine professionelle Qualifizierung, Unterstützung und Beglei­tung der pädagogisch tätigen Personen sowie das Schaffen von Gelingensbedingungen vor Ort für eine gute sprachliche Bildung.

Im Rahmen des Landesprojektes „Landeskompetenzzentrum zur sprachlichen Bildung und Förderung an Kindertageseinrichtungen in Sachsen (LakoS)" und des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" wurden bereits wichtige Impulse zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen gesetzt und Erfahrungen gewonnen.

Durch die zum 30. Juni 2023 beschlossene Beendigung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" sind die Länder gefordert, Maßnahmen und Inhalte in geeigneter Weise und in eigener Verantwortung weiterzuführen. Ziel der sächsischen Staatsregierung ist es, dass durch ein abgesichertes Landesprogramm alle sächsischen Kindertageseinrichtungen und Kindertages­pflegestellen von dieser Förderung profitieren, um die alltagsintegrierte sprachliche Bildung der betreu­ten Kinder noch stärker in den Fokus der pädagogischen Arbeit zu rücken.
Als wesentliche strukturelle Neuerung sieht das „Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bil­dung" in Sachsen vor, dezentral in den Landkreisen und Kreisfreien Städten angebundene „Sprach­mentorinnen und Sprachmentoren" zu fördern. Um die besondere Rolle der zusätzlichen Personalstel­len effektiv und nachhaltig zu gestalten, werden die in allen Gebietskörperschaften geförderten Vorha­ben durch eine externe Koordinierungsstelle fachlich im Prozess begleitet und unterstützt.

Dies sind wesentliche Schritte hin zur Intensivierung sprachlicher Bildung in Angeboten der Kinderta­gesbetreuung und zur weiteren, nachhaltigen Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte.

Das übergeordnete Ziel des Programms liegt in der Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreu­ung und der Kindertagespflege durch die:

  • Stärkung des Systems früher Bildung mit Hilfe von regional geförderten „Sprachmentorinnen und Sprachmentoren",
  • Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte im Themenfeld „alltagsintegrierte sprachliche Bil­dung" und „Gesundheitsbildung",
  • fachliche Unterstützung und Begleitung der Kita-Teams und Kindertagespflegepersonen sowie der Weiterentwicklung der Träger- bzw. Einrichtungskonzeptionen im Themenbereich der sprachlichen Bildung sowie der Gesundheitsbildung.

II. Gegenstand der Bekanntmachung und Ziele der Förderung

Ziel der Bekanntmachung ist es, eine Koordinierungsstelle auf Grundlage der Richtlinie des Sächsi­schen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbe­treuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung - RL KiTa-QuTVerb) zu initiieren.

Die Koordinierungsstelle wird zur fachlichen Begleitung und Unterstützung der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren, welche in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten künftig tätig sein werden, einge­richtet. Außerdem dient sie als Bindeglied zwischen vorhandenen Strukturen, Projekten und Maßnah­men zur Gesamtthematik.

Die Programmlaufzeit ist zunächst vom 1. Mai 2023 bis 30. Juni 2025 geplant. Eine Fortführung ist unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel vorgesehen.

III. Aufgaben der Koordinierungsstelle

Aufgaben der Koordinierungsstelle sind insbesondere:

  • zentraler Ansprechpartner für die regional verorteten Sprachmentorinnen und Sprachmentoren zu sein; hierzu sind eine regionale Begleitung der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren vor Ort sowie bedarfsbezogene digitale Formate aufzubauen
  • Zusammenwirken mit Akteuren, Maßnahmen und Projekten zur Sprach- und Gesundheitsbildung, die das Landesprogramm ergänzen
  • Steuerung des überregionalen Austauschs der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren zum ef­fektiven Austausch und zur Vernetzung untereinander; hierzu zählen u.a. Reflexionsgruppen und regionale Netzwerktreffen unter Einbezug weiterer programmrelevanter Akteure
  • regelmäßiger Austausch mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten als zuständige Gebietskör­perschaften
  • Erstellung und Weiterentwicklung von Instrumenten zur Ermittlung und Priorisierung von Unterstüt­zungsbedarfen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen im Handlungsfeld der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit und der Gesundheitsbildung, insbesondere Ent­wicklung eines Selbsteinschätzungsbogens und Erhebung des Unterstützungsbedarfs in Zusam­menarbeit mit den Sprachmentorinnen und Sprachmentoren
  • Sicherung der Implementierung programm-relevanter Angebote und Materialien zur sprachlichen Bildung vor Ort durch die Sprachmentorinnen und Sprachmentoren
  • fachliche und individuelle Beratung und Begleitung der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren in den von ihnen angeregten Entwicklungsprozessen zu programm-relevanten Themen
  • fachliche Zuarbeiten an das Sächsische Staatsministerium für Kultus
  • Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus

Die Koordinierungsstelle übernimmt zudem Aufgaben des programmbegleitenden wissenschaftlichen Monitorings und der landesweiten Evaluation. Hierzu zählen:

  • Vorhabenevaluation unter Nutzung quantitativer und qualitativer Zugänge zur Darstellung der Handlungspraxis sowie von Prozessen alltagsintegrierter sprachlicher Bildung sowie Gesund­heitsbildung, mit besonderem Fokus auf die Mundgesundheit, in Kitas und Kindertagespflegestel­len sowie dahinterliegenden bzw. erklärenden Indikatoren
  • Analyse und systematische Aufbereitung von Materialien und Dokumenten mit Aussagen zur Um­setzungspraxis und deren Wirkung
  • Entwicklung und Dokumentation relevanter Sequenzen bzw. Schlüsselsituationen im Programm­verlauf
  • jährliche Erstellung von Berichten über die Tätigkeiten und Ergebnisse der wissenschaftlichen Be­gleitung sowie über Evaluationsergebnisse und Ableiten von Handlungsempfehlungen daraus un­ter Einbezug des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
  • Erhebung und Zuleitung von Daten für den Fortschrittsbericht des Bundes zur Mittelverwendung aus dem Kita-Qualitätsgesetz für die Jahre 2023 und 2024; die Indikatoren hierfür werden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegeben

Mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten in ihrer Funktion als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den jeweiligen Gesundheitsämtern des öffentlichen Gesundheitsdienstes, insbesondere den Kin­der- und Jugendärztlichen sowie Kinder- und Jugendzahnärztlichen Diensten sowie dem LakoS und der Konzeptentwicklungsstelle für die Voraussetzungen guter sprachlicher Bildung sind kontinuierliche und intensive Kooperationen für die Programmumsetzung erforderlich. Hierzu sind Kooperationsvereinba­rungen abzuschließen. Verantwortlich ist die Koordinierungsstelle.

IV. Anforderungen an den Vorhabenträger {Zuwendungsempfänger) und weitere Zuwendungs­voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können die nachfolgend genannten Organisationsformen sein, die in geeigne­ter Weise aufzeigen, dass sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenzen in der Lage sind, ein Vor­haben der genannten Art umzusetzen:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • juristische Personen des Privatrechts,
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Von dem Vorhabenträger werden insbesondere erwartet:

  • Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Bereich Bildung und Erzie­hung in Kindertageseinrichtungen, im Besonderen auf dem Gebiet der alltagsintegrierten sprachli­chen Bildung sowie der Gesundheitsbildung und Gesundheitsförderung in Kindertageseinrichtun­gen
  • Erfahrungen mit der Evaluation und dem Monitoring von Vorhaben, insbesondere die Anwendung von qualitativen und quantitativen Methorden der empirischen Sozialforschung

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